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Wann brauche ich für den Bau einer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Baugenehmigung Terrassenüberdachung. Überblick, Bürokratie, Nachbarfalle, etc.

Brauche ich eine Baugenehmigung, wenn ich ein Terrassendach montieren will? Muss ich die Genehmigung meiner Nachbarn einholen? Wir klären auf und erklären, wann Sie eine Genehmigung benötigen.

Die Terrasse ist häufig eine kaum genutzte Grundstücksfläche. Im Winter ist es zu kalt, im Sommer zu heiß und wenn die Temperaturen dann doch mal stimmen, fängt es an zu regnen. Kein Wunder also, dass Terrassenüberdachungen und Wintergärten immer beliebter werden. Die neu gewonnene Nutz- und Wohnfläche wird schnell zum Lieblingsplatz im Haus. Doch nicht selten taucht die Frage auf: Braucht man für eine Terrassenüberdachung überhaupt eine Baugenehmigung oder muss man die Erlaubnis der Nachbarn einholen? 

Worauf müssen Sie also achten, wenn Sie eine Terrassenüberdachung planen? 

Das Baurecht variiert von Bundesland zu Bundesland. In Bremen darf beispielsweise eine Tiefe von 3 Metern nicht überschritten werden. In Hessen hingegen können Wohnhäuser der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO genehmigungsfrei eine Terrassenüberdachung anbauen. Sie sehen also: Die Bedingungen in den Bundesländern sind nicht nur grundverschieden, sie sind auch unterschiedlich komplex.

Doch damit nicht genug. Jede Kommune steht unter der Verwaltung eines örtlichen Bauamts, denn das tatsächliche Baurecht kann von dem allgemein im Bundesland geltenden Recht abweichen. Wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder in einem einheitlich angelegten Wohngebiet liegt zum Beispiel.

Der einfachste und sicherste Weg, den Sie gehen können: das örtliche Bauamt kontaktieren und Ihre Pläne absegnen lassen. Die Dienststelle erklärt Ihnen dann, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen und worauf Sie sonst noch achten müssen. Alle wichtigen Informationen bezüglich der örtlichen Bebauungspläne, Schneelastgrenzen, zugelassener Baustoffe und statischer Anforderungen erhalten Sie hier ohne größeren eigenen Rechercheaufwand. 

Baugenehmigung im Überblick

Wenn Sie eine Baugenehmigung brauchen, sollten Sie einige Dokumente bereithalten, um Zeit zu sparen: 

  • ein ausgefülltes Bauantragsformular
  • eine Beschreibung des Bauvorhabens mit einer Bauzeichnung
  • eine statische Berechnung (vom Statiker angefertigt)
  • einen Lageplan des Baugrundstücks vom Vermessungsamt
  • eine Kostenkalkulation

Bedenken Sie außerdem, dass auch für den Bauantrag Gebühren anfallen, die unvermeidbar sind. Diese Kosten belaufen sich auf 0,5 bis 1 Prozent der gesamten Baukosten. Wird also eine Überdachung für 10.000 Euro gebaut, kostet der Antrag zwischen 50 und 100 Euro. Bei kleineren Bauvorhaben kann allerdings eine Grundgebühr von 100 bis 200 Euro anfallen.

Stellen Sie unbedingt vor der Antragsstellung sicher, dass alle Auflagen erfüllt werden. Denn die Kosten für den Bauantrag müssen auch im Falle einer Ablehnung bezahlt werden. Bedenken Sie auch, dass für die Erstellung einiger Dokumente ggf. auch Zusatzkosten einzukalkulieren sind. 

Terrassenüberdachung planen: Die Bürokratie umgehen? 

Einen Bauantrag zu stellen kann unglaublich lästig, kostspielig und vor allem zeitaufwendig sein. Da scheint es gar nicht so abwegig, einfach ohne Genehmigung zu bauen. Das fällt sicher keinem auf, denken sich viele. Doch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Genehmigung umzusetzen, kann schnell nach hinten losgehen. Stellt das Bauamt fest, dass ohne seine Erlaubnis gebaut wurde, kann das hohe Strafzahlungen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall einen Abriss. Spätestens wenn es um die Vererbung von Grundstücken geht (vor allem, wenn Unstimmigkeiten auftreten, was nicht selten ist), werden unerlaubte (An-)Bauten für gewöhnlich entdeckt und verursachen Chaos.

Wenn der Anbau schon steht und Sie nachträglich einen Bauantrag stellen möchten, ist das grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie auch hier die regionalen Regelungen beachten. Auch hier kann es passieren, dass der Antrag wegen Verstößen gegen das Baurecht abgelehnt wird. Dann muss der Anbau vielleicht sogar nachgebessert werden. Es ist also immer besser, von Anfang an den legalen Weg zu gehen, auch wenn dies Zeit und Nerven kostet.

Die Nachbarfalle 

Sie wollen eine Terrassenüberdachung bauen. Das findet auf Ihrem Grundstück statt und ist allein Ihre Angelegenheit, oder? Naja, so einfach ist es dann doch nicht. Wenn Sie sich an alle Richtlinien halten, können Sie natürlich auch ohne Einverständnis Ihrer Nachbarn bauen. Trotzdem ist es sehr sinnvoll, Ihre Pläne im Voraus mit der direkten Nachbarschaft abzustimmen.

Selbst wenn Sie in einer Nachbarschaft leben, in der ein freundschaftlicher Umgangston herrscht, sollten Sie kein Bauprojekt starten, ohne es vorher abzuklären. Denn ein Bauprojekt verursacht nicht nur Baulärm, der in die Abitur-Lernphase der Nachbarstochter fallen kann. Ein Anbau ist auch mit einer Aufwertung der Immobilie verbunden und führt in einigen Fällen zur Missgunst der Anrainer. 

Mit schriftlichem Einverständnis auf der sicheren Seite

Am besten ist, Sie holen das schriftliche Einverständnis der Anrainer ein, auf das Sie notfalls zurückgreifen können. Vor allem, wenn Sie den Mindestabstand zum benachbarten Grundstück von 3 Metern nicht einhalten können, muss das unbedingt mit dem Bauamt abgesprochen werden und von den Nachbarn durch ein explizites, schriftliches Einvernehmen bestätigt werden. Denn selbst wenn die baulichen Vorgaben eingehalten wurden, verstößt eine zu geringe Entfernung zum benachbarten Grundstück gegen privates Recht. In diesem Fall könnten Ihre Nachbarn Sie dann rechtlich dazu verpflichten, den Anbau wieder zu deinstallieren, was furchtbar ärgerlich wäre. Es kann also nie schaden, die Nachbarschaft in Ihr Vorhaben einzuweihen. Jeder freut sich schließlich, über aktuelle Geschehnisse auf dem Laufenden gehalten zu werden.