Genehmigung Überdachung
Braucht man eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung?
Eine Terrassenüberdachung ist für viele Hausbesitzer der erste Schritt zu mehr Wohnkomfort im Freien – ein geschützter Platz, an dem man unabhängig von Wetter und Jahreszeit entspannen kann.
Doch bevor das Projekt startet, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Braucht man für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
1. Genehmigungspflicht – das hängt vom Bundesland ab
In Deutschland ist das Baurecht Ländersache. Das bedeutet: Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften, wann eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist und wann nicht. Während in manchen Regionen kleinere Dächer ohne Probleme gebaut werden dürfen, verlangen andere Bauämter für nahezu jede Überdachung einen Bauantrag.
Einige Beispiele:
Nordrhein-Westfalen (NRW): Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind meist genehmigungsfrei – sofern sie an ein bestehendes Wohngebäude anschließen.
Bayern: Häufig genehmigungspflichtig, insbesondere wenn das Dach fest mit dem Haus verbunden ist oder eine stabile Konstruktion (z. B. Glasdach mit Aluminiumprofilen) verwendet wird.
Baden-Württemberg: Je nach Größe, Bauweise und Standort kann auch hier eine Genehmigung erforderlich sein. Eine formlose Anfrage beim Bauamt ist immer empfehlenswert.
2. Diese Faktoren spielen bei der Genehmigung eine Rolle
Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei errichtet werden darf, hängt von mehreren Punkten ab:
Größe und Fläche – Ab welcher Quadratmeterzahl eine Genehmigung nötig ist, variiert je nach Bundesland.
Material und Bauweise – Massive Konstruktionen aus Aluminium oder Glas werden meist strenger bewertet als leichte Holz- oder Stoffdächer.
Abstände zum Nachbargrundstück – Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen die geltenden Abstandsflächen eingehalten werden.
Bebauungsplan – In vielen Neubaugebieten regelt der Bebauungsplan, ob und wie eine Terrassenüberdachung gebaut werden darf.
Denkmalschutz und Ortsbild – Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder sensiblen Lagen ist fast immer eine Genehmigung notwendig.
3. So gehen Sie richtig vor
Bevor Sie mit der Planung starten, empfehlen wir Ihnen:
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim örtlichen Bauamt. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen, ob ein Bauantrag notwendig ist.
Lassen Sie sich die Unterlagen Ihres Baugrundstücks zeigen – etwa Bebauungsplan, Flurkarte oder Grenzverlauf.
Planen Sie gemeinsam mit einem Fachbetrieb. Wir bei Aylux wissen, worauf es ankommt und unterstützen Sie bei der Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen.
Viele unserer Kunden berichten, dass Bauämter positiv auf eine fachgerechte Planung reagieren – insbesondere, wenn statische Berechnungen und Montagepläne bereits vorliegen.
4. Was passiert bei ungenehmigtem Bau?
Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert im schlimmsten Fall den Rückbau der Überdachung – auf eigene Kosten. Zudem können Bußgelder verhängt werden.
Ein kurzer Anruf beim Bauamt kostet nichts – ein Rückbau dagegen kann teuer werden. Deshalb gilt: Lieber einmal mehr nachfragen als später ärgern.
5. Unterstützung durch Aylux – wir helfen beim Thema Baugenehmigung
Das Thema Baugenehmigung wirkt für viele zunächst kompliziert – doch keine Sorge: Bei Aylux lassen wir Sie mit dieser Frage nicht allein.
Unsere Fachberater kennen die landesspezifischen Regelungen genau und wissen, worauf die Bauämter achten. Schon im ersten Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr gewünschtes Terrassendach genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist.
Falls ein Bauantrag erforderlich ist, stellen wir Ihnen alle notwendigen technischen Unterlagen, statischen Nachweise und Maßzeichnungen zur Verfügung, damit Sie den Antrag problemlos einreichen können.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch aktiv bei der Vorbereitung des Bauantrags – bis hin zur Kommunikation mit dem zuständigen Bauamt.
So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und haben die Sicherheit, dass Ihr neues Terrassendach rechtlich und bautechnisch auf der sicheren Seite steht.